Ein Prüfbericht wird unterschrieben

Jahresabschlussprüfung (gem. IDW PS 330 / ISA 315)

Sie kennen das.

Jedes Jahr das gleiche Prozedere. Die Jahresabschlussprüfung steht an und nicht wenige Ihrer Mitarbeiter*innen sind längere Zeit damit beschäftigt, die notwendigen Dokumente und elektronischen Nachweise zu sammeln, um den gesetzlichen Anforderungen und somit den Fragen der Wirtschaftsprüfer*in gerecht zu werden bzw. nachweislich Auskunft geben zu können.

Der neue Prüfungsstandard  ISA 315 (Revised 2019) tritt für Abschlussprüfungen für Zeiträume in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2021 beginnen. Ab diesem Zeitpunkt sind zukünftig weit mehr und detailliertere Prüfungsnachweise, z.B. in Form von Log-Files etc., zu erbringen.

Es gilt: Was nicht dokumentiert ist, ist nicht existent.

Insbesondere gilt dies dann, wenn im Rahmen dieser Prüfung Ihre Informationstechnologie im Fokus steht. Bei der Prüfung nach dem Prüfungsstandard IDW PS 330 bzw. ISA 315 kann die Belastung der täglichen Betriebsabläufe erheblich sein. 

Auf Basis unsere Erfahrungen mit derartigen Prüfungen – sei es, da wir selbst als Prüfer beauftragt wurden oder organisationsintern bereits mehrmals derartige Prüfungen vorbereitet und begleitet haben – unterstützen wir Sie bereits im Vorfeld, organisieren und begleiten den Ablauf. 

Ziel ist, Ihren betrieblichen Aufwand und die Personalbindung für Sie so gering wie möglich zu halten, und so den Prüfungsablauf für Sie, aber auch für den/die Prüfer/In so weit wie möglich zu optimieren.

Unterjährige Prüfungsunterstützung

Ihnen ist es wichtig, dass in Ihrem Verantwortungsbereich entsprechend Ihren Anweisungen gehandelt wird und die Prozesse nach Ihren Vorstellungen ablaufen. Gut so! Denn hierfür tragen Sie die Verantwortung. Doch wer die entsprechende Umsetzung nicht regelmäßig prüft, dem/der kann auch noch im Nachhinein ein Organisationsverschulden  vorgeworfen werden (§ 823 Abs. 1 BGB ), sollte ein Fehler oder die Missachtung Ihrer Anweisungen zu einem Schaden bei Dritten führen. 

Das wissen Sie. 

Unterstützung Ihrer interne Revision

Sollten Sie selbst über keine derartige Instanz verfügen, prüfen wir Ihre Organisation in Ihrem Auftrag. Dies gilt insbesondere mit Blick auf spezielle Fragestellungen aus neuen gesetzlichen Anforderungen (GAP-Analyse), Ihr internes Kontrollsystem (IKS) ( §§ 91, 93 AktG / § 43 (1) GmbHG / § 347 HGB).

Nutzen Sie unsere Praxiserfahrung, um stichhaltig nachweisen zu können, dass Sie Ihren “ allgemeinen Sorgfalts- und Organisationspflichten“ angemessen nachgekommen sind. Wir unterstützen Sie bei Konzeption, Implementierung und Monitoring auf Basis des IDW PS 981 (Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland) bzw. DIIR RS Nr. 2 (Revisionsstandard des deutschen Instituts für Interne Revision – Prüfung des Risikomanagementsystems durch die Interne Revision).

Sie wünschen sich ungefilterte Informationen über die Vorgänge in Ihrem Verantwortungsbereich?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! 

info(at)collegium-auditores.de