
Datenschutz
Datenschutz – rechtssicher, risikoorientiert und praxisnah
Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Seit dem 25. Mai 2018 gelten in der Europäischen Union insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und in Deutschland ergänzend das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Unternehmen müssen personenbezogene Daten rechtmäßig, transparent und sicher verarbeiten. Dabei sind nicht nur Kundendaten relevant. Auch Beschäftigtendaten, Lieferanteninformationen, Bewerbungsunterlagen, Videoaufzeichnungen und Daten aus digitalen Geschäftsprozessen können datenschutzrechtliche Anforderungen auslösen.
Typische Prüfungs- und Handlungsfelder
- Sind die Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO vollständig und aktuell?
- Sind die Risiken der Verarbeitung angemessen bewertet?
- Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO verarbeitet?
- Ist bei risikoreichen Verarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erforderlich?
- Sind technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO angemessen dokumentiert?
- Sind Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO vollständig und aktuell?
- Werden Löschfristen und Aufbewahrungspflichten nachvollziehbar umgesetzt?
- Sind Prozesse für Betroffenenanfragen, insbesondere Auskunft, Berichtigung und Löschung, eingerichtet?
- Können Datenschutzverletzungen erkannt, bewertet und – soweit erforderlich – innerhalb der gesetzlichen Frist gemeldet werden?
- Sind Cloud-Dienste, internationale Datenübermittlungen und externe Dienstleister angemessen berücksichtigt?
- Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kann eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich sein. Nach Art. 33 DSGVO muss die Meldung grundsätzlich unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden erfolgen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Datenschutz und Unternehmensrisiken
Datenschutzverstöße können zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, Schadensersatzforderungen, Betriebsunterbrechungen und Reputationsschäden führen. Die DSGVO sieht je nach Art des Verstoßes Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro beziehungsweise 2 Prozent oder bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor – maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Die konkrete Sanktion hängt unter anderem von Art, Schwere und Dauer des Verstoßes sowie weiteren Umständen des Einzelfalls ab.
Datenschutzrisiken können außerdem im Rahmen der Unternehmens- und Risikoberichterstattung relevant werden. Ob und in welchem Umfang dies nach § 289 HGB erforderlich ist, hängt insbesondere von der Größe, Rechtsform und kapitalmarktrechtlichen Einordnung des Unternehmens ab.
Externer Datenschutzbeauftragter für internationale Unternehmen
Collegium Auditores stellt seit vielen Jahren erfolgreich externe Datenschutzbeauftragte für Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchen.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die laufende Beratung und Betreuung der verantwortlichen Stellen, die Überwachung der datenschutzrechtlichen Anforderungen, die Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie die Unterstützung bei Betroffenenanfragen, Datenschutzverletzungen und Prüfungen durch Aufsichtsbehörden.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Betreuung von Unternehmen aus Nordamerika und Asien, die Waren oder Dienstleistungen in der Europäischen Union anbieten oder personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten. Für diese Unternehmen prüfen wir, welche Pflichten sich aus der DSGVO ergeben und wie Datenschutzorganisation, Verantwortlichkeiten und Nachweisführung angemessen umgesetzt werden können.
Je nach Sachverhalt unterstützen wir außerdem bei der Benennung eines Vertreters in der Europäischen Union nach Art. 27 DSGVO. Die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 bis 39 DSGVO und die Funktion des EU-Vertreters nach Art. 27 DSGVO sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. DSGVO, Art. 3 und 27

Datenschutzaudit
Wir prüfen den aktuellen Stand Ihres Datenschutzmanagements und unterstützen Sie bei der Identifikation und Priorisierung von Verbesserungsmaßnahmen.
Ein Datenschutz-Audit kann unter anderem folgende Bereiche umfassen:
- Datenschutzorganisation und Verantwortlichkeiten,
- Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten,
- Rechtsgrundlagen und Informationspflichten,
- Betroffenenrechte,
Auftragsverarbeitung und Dienstleistersteuerung, - technische und organisatorische Maßnahmen,
- Lösch- und Aufbewahrungskonzepte,
- Datenschutz-Folgenabschätzungen,
- Datenschutzverletzungen und Meldeprozesse,
- internationale Datenübermittlungen,
- Schulung und Sensibilisierung,
- Einbindung des Datenschutzes in neue Projekte und Systeme.
Wir dokumentieren die Ergebnisse nachvollziehbar, bewerten festgestellte Abweichungen und unterstützen Sie bei der Entwicklung eines angemessenen Maßnahmenplans.
Den aktuellen Auditoren-Nachweis finden Sie in der Zertifikatsdatenbank des TÜV Rheinland.
Als Mitglied der in Europa anerkannten Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. erhalten Sie von uns auf Wunsch aktuelle Informationen über alle datenschutzrelevanten Themen und Veränderungen, die Sie als Unternehmen frühzeitig wissen müssen, damit sie entsprechend zeitnah und angemessen datenschutzkonform handeln können.
Erfahrung in unterschiedlichen Branchen
Wir verfügen über praktische Erfahrung bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen in nationalen und internationalen Organisationen.
Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem Mandanten aus den Bereichen:
- Finanzdienstleistungen,
- Luftfahrt,
- Industrie,
- Logistik,
- Gesundheits- und Sanitätswesen,
- Einkauf und Versorgung,
- international tätige Unternehmensgruppen.
Internationale Datenschutzanforderungen
Wir unterstützen Unternehmen aus Drittstaaten bei der Bewertung ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten und – sofern die Voraussetzungen vorliegen – bei der Organisation der erforderlichen Vertretung.
Die Einordnung hängt unter anderem vom Umfang, der Regelmäßigkeit und dem Inhalt der Verarbeitung sowie von den betroffenen Personen ab.
Bei grenzüberschreitenden Fragestellungen arbeiten wir bei Bedarf mit geeigneten internationalen Fachpartnern zusammen, wie beispielsweise mit renommierten internationalen Kanzleien zusammen, wie beispielsweise mit Orrick’s IP/IT & Data Privacy Practice Group, Düsseldorf.
Kontakt
Sie möchten Ihren Datenschutz organisatorisch und technisch weiterentwickeln?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir klären gemeinsam, welche Risiken, Anforderungen und Maßnahmen für Ihr Unternehmen relevant sind.
office(at)collegium-auditores.de
