Sind Sie Betreiber einer „Kritischen Infrastruktur“?
Was müssen Sie tun ?
„Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden“ (siehe BSI: „Was muss ich als KRITIS-Betreiber tun?“).
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz (IT-SichG) werden Betreiber Kritischer Infrastrukturen verpflichtet, die für die Erbringung ihrer wichtigen Dienste erforderliche IT nach dem Stand der Technik angemessen abzusichern und sich alle zwei Jahre einem entsprechenden Audit zu unterziehen und die Ergebnisse an das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden.
IT-Sicherheitsgesetz 3.0
Am 06.12.2026 trat das sog. „IT-Sicherheitsgesetz 3.0“ in Kraft. Es berücksichtigt u.a. die neuen EU-Regulierungen EU NIS2 und EU RCE.
Hieraus ergeben sich für die Betreiber Kritischer Infrastrukturen neue Anforderungen, wie z.B. die Pflicht
- zur Installation von Systemen zur Angriffserkennung
- neue Kategorien der Einteilung der Kritischen Infrastrukturen sowie eine dreistufige Meldepflichten für die KRITIS-Betreiber
- die Inventarisierung und Anzeige von sog. „kritischen Komponenten“ bzw. die Möglichkeit seitens der Behörden der Untersagung deren Nutzung
Das Kompetenznetzwerk KRITIS
Die für KRITIS-Prüfungen ausgebildeten Prüferinnen und Prüfer in unserem Netzwerk kommen aus den in der BSI-KritisV aufgezählten Branchen und unterstützen Sie in der notwendigen Vorbereitung auf Ihr Audit. Je nach Anforderungen von Prüfenden Stellen i.S.d.G. unterstützen sie hier die Prüfteams mit den vorhandenen Kompetenzen gem. IT-SichG.
Prüferausbildung nach § 39 BSIG
Gemeinsam mit dem ISACA Germany Chapter e.V. bieten wir die Fortbildung „Zusätzliche Verfahrenskompetenz § 39 BSIG“ an. Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.isaca.de/de/seminare
Sollten Sie – aufgrund der Größe oder der besonderen Betroffenheit Ihres Unternehmens – selbst Prüfer ausbilden wollen, bieten wir hierzu ebenfalls entsprechende Seminare an – gerne auch Inhouse, je nach Dringlichkeit auch an den Wochenenden – um die Ausbildungskosten für Sie niedrig zu halten.
Termine für Inhouse-Schulungen können bei uns direkt angefragt werden: office(at)collegium-auditores.de
Prüfende Stellen, für die wir tätig sind
Wir begleiten Sie bei der Prüfung und führen, falls notwendig, gemeinsam mit Ihnen die Gespräche mit dem BSI, da wir einen engen und vertrauensvollen Kontakt zum Bundesamt pflegen und auch deren Anforderungen kennen.
Wir können Ihnen helfen, machen Sie den ersten Schritt!
Kontakt: office(at)collegium-auditores.de
